Die Castagna IGP del Monte Amiata darf nicht in losem Zustand in den Verkehr gebracht werden, sondern muss in Netzen für Lebensmittel abgepackt werden, die 0,5 bis 30 kg Kastanien enthalten können (gegenwärtig finden wir nur Packungen zu 1 kg auf dem Markt). Diese Netze müssen durch ein unablösbares Etikett versiegelt sein, das in Übereinstimmung mit der Ursprungsbezeichnung des Produktes die Aufschrift «Castagna del Monte Amiata», unmittelbar gefolgt von der Angabe «Indicazione Geografica Protetta» (IGP) enthält; die in der Packung enthaltene Kastaniensorte (Marrone, Bastarda Rossa, Cecio); Vorname, Name, Firmenbezeichnung des Erzeugers und Sitz der Firma, die die Aufbereitung und/oder Abpackung des Produktes vorgenommen hat (sei es der Erzeuger oder Dritte); die Menge des ursprünglich in den Packungen enthaltenen Produktes, ausgedrückt in Übereinstimmung mit den geltenden messtechnischen Vorschriften; Ministergarantie und gemeinschaftliches Bildzeichen.
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